Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand 30. April 2024

Grundlage dieser Erklärung

Durch einen Test auf Barrierefreiheit im April 2024 wurde eine Selbstbewertung nach gesetzlichen Vorgaben (BGG und BITV) als auch weltweiten Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) durchgeführt. Die Erklärung wurde am 30. April 2024 anhand der Testergebnisse erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt www.perfekt-starten.de der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Das Online-Bewerbungsformular ist noch nicht barrierefrei: Zum Beispiel sind im Akkordeon die Felder nicht ausgezeichnet. Außerdem ist eine Rückkehr zu dem Bereich mit persönlichen Daten nach dem Speichern nur mit der Maus möglich.

Wir kümmern uns um eine barrierefreie Lösung.

Solange kannst du deine Bewerbung aber per E-Mail an uns senden: karriere@drv-rheinland.de

oder ganz klassisch per Post an:

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Abteilung Personal und Recht
Personalplanung, -gewinnung und -entwicklung
Königsallee 71
40215 Düsseldorf

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sollten dir Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.perfekt-starten.de auffallen, wende dich gerne an unsere Online-Redaktion. Unter der folgenden Adresse kannst du mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Referat Presse und Information
Königsallee 71
40215 Düsseldorf
internet.redaktion@drv-rheinland.de

Alternativ kannst du auch das Feedback-Kontaktformular verwenden auf unserer Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de. Einen Link dazu findest du am Ende der Seite.

Schlichtungsverfahren und Beschwerde-Möglichkeit

Wenn du mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite www.perfekt-starten.de unzufrieden bist und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für dein Anliegen finden ließ, hast du die Möglichkeit, dich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren findest du auf der Webseite www.schlichtungsstelle-bgg.de.

So erreichst du die zuständige Schlichtungsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Telefon: 0211 855-3451
Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Feedback-Formular zur Barrierefreiheit

Dir ist ein Mangel aufgefallen und du möchtest ihn an uns melden? Dann kannst du gern das Feedback-Formular zur Barrierefreiheit auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Rheinland nutzen. Schreibe in deine Nachricht bitte, dass du dich auf die Website zur Nachwuchswerbung beziehst.

Link zum Feedback-Formular: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

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