Jugend- und Auszubildendenvertretung
Interessenvertretung für Azubis und dual Studierende
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Interessenvertretung für Azubis und Bachelors
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine von Auszubildenden und Studierenden gewählte Interessenvertretung.
Aktuell besteht diese aus sieben ordentlichen Mitgliedern. Die JAV wählt aus ihrer Mitte die vorsitzende Person sowie Stellvertretende.
Sie prüft, ob Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten werden und hat daher eine sogenannte Kontroll- und Schutzfunktion.
Bei der Auswahl der Ausbilder, Verteilung und Übernahme der Nachwuchskräfte ist die JAV beteiligt.
Damit die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden angemessen berücksichtigt werden, hält die JAV engen Kontakt zum Personalrat.